Das Christkind. Diese schöne Erzählung ist ja zuerst im Verlag LANGEN-MÜLLER in München erschienen, der auch noch heute das Recht der Einzelausgabe besitzt. Der Verlag L[angen-Müller] befindet sich aber nun im Zustand allmählicher Auflösung. Er wird von einem Treuhänder D[okto]r Templer verwaltet. Ein grosser Teil der wertvollsten Verlagsrechte ist an andere Verlage verpachtet, da ein Verkauf dem Treuhänder nicht erlaubt ist. Wir haben nun dem Verlag vorgeschlagen, uns das Verlagsrecht der Einzelausgabe des Christkinds ebenfalls zu verpachten und uns für später ein Vorkaufsrecht auf das schöne Werk einzuräumen, denn wir möchten sehr gerne ebenfalls davon eine Einzelausgabe machen, etwa in der Art von FRÜHLING und KINDERSEELCHEN. Es ist doch sinnvoller, wenn diese Werke bei uns vereinigt sind.
Der Verlag hat soeben zugestimmt, unter der Voraussetzung, dass auch Sie damit einverstanden sind. So bitte ich Sie denn um Ihre Zustimmung. Ich könnte Ihnen 8% (acht Prozent) vom Ladenpreis eines jeden verkauften Stückes bezahlen. Wir würden aber die Zeichnungen von Wilhelm Schulz in unserer Ausgabe dann weglassen.
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