"....... muss ich gegen die Unterstellung Widerspruch einlegen, dass die Reichsschrifttumskammer unseren Vertrag als gegen ihre Richtlinien verstossend empfinden könnte.
Ich erkläre Ihnen hiermit, dass ich selbst Mitglied dieser Vereinigung bin, und dass ein leitender Herr des Verbandes, Herr D[okto]r Krieger, mir offiziel erklärt hat, dass die Bedingungen die üblichen sind. Auch mir erscheinen die Richtlinien meines Verbandes vorbildlich und ich muss gegen die (indirekt gegebene) Unterstellung, dass ich gegen diese Grundlinien als Mitglied verstossen hätte, mit aller Klarheit und Energie Widerspruch erheben'.
Sie wissen, dass auch Fr[äu]l[ein] Schmülling der Ansicht war, die Sie nun leider vertreten, und dass wir — in gütlicher Vereinbarung — den Verband angefragt haben: — ich in Berlin, [Fräulein] S[ch]m[ülling] im Rheinland. Wir haben beide die gleiche Auskunft bekommen, dass mein Standpunkt der richtige sei und dass gegen meine Forderung kein Einwand zu erheben sei.["]
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