München, den 7. Juli 1967
Herrn Stijn Streuvels
Ingoyghem bei Kortrijk
BELGIEN
Betrifft: Freistellung aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen.
Sehr geehrter Herr Streuvels,
wie Sie wissen, verlangt das hiesige Finanzamt für Körperschaften vor Erteilung von Freistellungsbescheinigungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung einen Antrag in doppelter Ausfertigung in deutscher Sprache.
Dieser Antrag muß die Versicherung des ausländischen Gläubigers enthalten, daß ihm die Vergütungen (Honorare, Lizenzen) nicht aufgrund der Tätigkeit von inländischen Betriebsstätten zufließen.
Außerdem muß der Antrag eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde über den Wohnsitz enthalten. Eine Veränderung des ausländischen Wohnsitzes bitten wir uns anzuzeigen.
Anliegend erhalten Sie diesen Antrag in zweifacher Ausfertigung und bitten Sie, denselben auszufüllen, zu unterschreiben, den Wohnsitz bescheinigen zu lassen und uns zurücksenden.[1]
Wir werden ihn dann umgehend an unser zuständiges Finanzamt weiterleiten.
Für Ihre Mühe vielen Dank.
Mit freundlichen Grüssen
Ihr
LANGEN MÜLLER VERLAG
(handtekening)
LANGEN MÜLLER VERLAG
(handtekening)
Annotations
[1]
Niet bewaard gebleven in de geraadpleegde archieven.








