26.5.1951
26 Mei
Herrn 26 Mei
D[okto]r Stijn Streuvels
Ingoyghem / bei Kortrijk
Het Lijsternest
Hochverehrter lieber Herr D[okto]r Streuvels!
Ich habe dieser Tage vom Finanzamt Stuttgart-Nord ein Rundschreiben erhalten, das sich eingehend mit der "Besteuerung von Einkünften aus selbständiger literarischer und künstlerischer Tätigkeit oder deren Verwertung im Inland" befasst, das heisst also der Besteuerung der Honorare ausländischer Autoren aus ihren deutschen Übersetzungen in Deutschland.
Danach sind von dem Honorar aus dem Absatz Ihrer bei mir erschienenen Werke nicht nur 25% Einkommensteuer, sondern auch 3% Umsatzsteuer und zwar rückwirkend ab 1.1.1950 abzuführen.
Während nun die Einkommensteuer unter allen Umständen abgeführt werden muss, ist eine Befreiung von der Umsatzsteuer unter gewissen Voraussetzungen möglich. Da Sie sicher Wert darauf legen, von der Umsatzsteuer befreit zu werden, bitte ich Sie, mir eine schriftliche Erklärung darüber zukommen zu lassen, dass Ihre Einkünfte aus Deutschland -gleich welcher Art- jährlich nicht mehr als D[eutsche ]M[ark]6.000.- betragen. Ich füge der Einfachheit halber eine solche Erklärung gleich hier bei; das Duplikat ist für Sie bestimmt.[1]
Baldige Erledigung der Angelegenheit liegt in Ihrem eigenen Interesse.
Mit herzlichen Grüssen
In alter Verehrung
Ihr sehr ergebener
(handtekening Adolf Spemann)
(handtekening Adolf Spemann)
Annotations
[1]
Streuvels ondertekende de verklaring op 29 mei 1951.








